Der CDU-Landtagsabgeordnete Stephan Meyer hat auf seiner Internetseite Fördermittel-Zusagen verkündet, bevor diese überhaupt vom Parlament genehmigt waren. Die Grünen-Abgeordnete Franziska Schubert hält das für anmaßend. Aber ist es auch widerrechtlich? Dazu befragte sächsische.de Professor Dr. Jochen Rozek. Der Verfassungsrechtler hat an der Universität Leipzig den Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht inne. "Natürlich kann sich ein Abgeordneter für die Menschen in seinem Wahlkreis engagieren", sagt der Jurist - das sei ja auch seine Aufgabe. Das Verhalten sei völlig legal, solange eines gegeben ist: "Es muss natürlich auch einen Haushaltsposten geben, aus dem die Förderung zuerkannt wird", so Rozek. Gebe es den nicht, dürfe ein Ministerium den Abgeordneten auch nicht über einen Fördermittelfluss informieren. Diese Haushaltsposten gab es naturgemäß in den Fällen nicht, wo Stephan Meyer Gelder ankündigte, die noch gar nicht als Haushaltsgesetz beschlossen waren. Allerdings berief sich Meyer dabei nicht auf ein Ministerium, sondern auf einen Koalitionsbeschluss, der später im Landtag eine Mehrheit fand. "Das sehe ich als rechtlich unproblematisch an", sagt der Professor.
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